Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für sieve Threat Intelligence

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Die r-tec IT Security GmbH (im Folgenden: „r-tec“) entwickelt, betreibt und vertreibt die cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung „sieve Threat Intelligence“ (im Folgenden: „Dienst“) und erbringt ergänzende IT-Sicherheitsleistungen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung des Dienstes im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er den Dienst ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit oder als juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtliches Sondervermögen nutzt. r-tec kann hierfür insbesondere die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einer Handelsregister- oder Registernummer, einer geschäftlichen E-Mail-Adresse oder eines vergleichbaren Unternehmensnachweises verlangen und die Registrierung ablehnen, sperren oder beenden, wenn der Nachweis fehlt, unzutreffend ist oder nachträglich Zweifel an der Unternehmereigenschaft entstehen.

1.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Die Textform ist auch durch E-Mail oder über die von r-tec bereitgestellte Online-Oberfläche gewahrt.

1.4 r-tec kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen geänderter gesetzlicher Anforderungen, verbindlicher behördlicher Vorgaben, technischer oder sicherheitsbezogener Entwicklungen, einer Änderung des Dienstes oder zur Beseitigung einer nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Regelungslücke. Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere des vereinbarten Kernfunktionsumfangs kostenpflichtiger Tarife, sowie Preisänderungen erfolgen nicht nach dieser Ziffer. r-tec teilt beabsichtigte Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit. Beeinträchtigt eine Änderung den Kunden nicht nur unerheblich, kann der Kunde den Vertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weist r-tec in der Änderungsmitteilung hin. Nutzt der Kunde den Dienst nach dem Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten Bedingungen für die künftige Nutzung; auf diese Folge weist r-tec in der Änderungsmitteilung gesondert hin.

1.5 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Bestellungen, Aufträgen oder sonstigen Dokumenten auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und r-tec dem nicht widerspricht.

1.6 Eine Vereinbarung über die Nutzung des Dienstes („Vertrag“) kommt durch Registrierung, Online-Akzeptanz dieser AGB, Bestätigung der Unternehmereigenschaft und Bereitstellung des Nutzerkontos zustande. Die Registrierung erfolgt durch den Kunden. Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Nutzung des Dienstes ab; r-tec nimmt dieses Angebot durch automatisierte Bereitstellung des Nutzerkontos oder durch Ermöglichung der Nutzung des Dienstes an.

1.7 Die Registrierung begründet zunächst nur eine kostenfreie Nutzung des Basisdienstes. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt ausschließlich zustande, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif auswählt und den Zahlungsvorgang über die hierfür vorgesehene Zahlungsfunktion bestätigt oder wenn die Parteien eine sonstige Vereinbarung in Textform schließen. Eine kostenpflichtige Nutzung oder Zahlungspflicht entsteht nicht allein durch die Registrierung oder die Nutzung des Basisdienstes.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung des Dienstes über das Internet zur Nutzung durch die im Nutzerkonto zugelassenen Nutzer für die Dauer des bestehenden Nutzerkontos und, hinsichtlich der kostenpflichtigen Inhalte, für die Dauer des jeweiligen Abonnements. Der Dienst unterstützt Unternehmen dabei, sicherheitsrelevante Meldungen auf die eigene IT-Landschaft zu beziehen, zu priorisieren und zu bearbeiten.

2.2 Der Funktionsumfang des Dienstes ergibt sich aus diesen AGB sowie aus den bei Registrierung oder Tarifauswahl im Dienst angezeigten Leistungsmerkmalen. Allgemeine werbliche Aussagen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.

2.3 sieve Threat Intelligence gleicht eingehende Sicherheitsmeldungen aus verschiedenen Quellen, insbesondere Hersteller-Advisories und CVE/NVD, automatisiert mit den vom Kunden konfigurierten Watchlists ab und filtert Meldungen, die nach den jeweils verfügbaren Informationen keinen hinreichenden Bezug zur IT-Landschaft des Kunden erkennen lassen.

2.4 Relevante Meldungen werden im Dashboard und über die jeweils vereinbarten Benachrichtigungswege angezeigt. Die Bewertung berücksichtigt insbesondere den Schweregrad nach CVSS, die Ausnutzungswahrscheinlichkeit nach EPSS sowie verfügbare Erkenntnisse aus dem r-tec Cyber Defense Center. Die Bewertung dient der Unterstützung des Kunden und ersetzt weder dessen eigene Risikoanalyse noch eine eigenständige technische oder rechtliche Prüfung.

2.5 Eine technische Integration in die IT-Umgebung des Kunden, eine individuelle Anpassung des Dienstes oder eine externe Unterstützung bei der Einrichtung schuldet r-tec nicht. Der Dienst ist für eine Konfiguration über die Self-Service-Oberfläche vorgesehen. Ergänzende r-tec Services bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

2.6 Der Dienst kann den Kunden bei der Identifizierung und Priorisierung von Sicherheitsrisiken unterstützen. Er ersetzt keine eigene Risikoanalyse, keine organisatorischen oder technischen Sicherheitsmaßnahmen und keine rechtliche Prüfung. Die Verantwortung des Kunden für die Einhaltung ihn treffender Pflichten, insbesondere nach der NIS-2-Richtlinie, dem BSIG und sonstigen IT-Sicherheitsvorschriften bleibt unberührt.

3. Bereitstellung und Zugang

3.1 r-tec stellt dem Kunden den Dienst in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Der Dienst wird auf von r-tec oder ihren Dienstleistern betriebenen Servern bereitgestellt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die für den Dienst genutzte Infrastruktur betrieben wird.

3.2 Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, seiner Endgeräte und der von ihm genutzten Übertragungswege bis zum Übergabepunkt.

3.3 Die Bereitstellung erfolgt durch elektronische Übermittlung oder Anzeige der erforderlichen Zugangsinformationen und durch technische Bereitstellung des Nutzerkontos. Eine körperliche Überlassung des Dienstes oder seiner Softwarebestandteile erfolgt nicht.

3.4 Der Kunde hat Zugangsdaten und Authentifizierungsmittel vor dem Zugriff Dritter zu schützen, nur zugelassene Nutzer einzusetzen und einen unberechtigten Zugriff oder eine Kompromittierung unverzüglich an r-tec zu melden. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der im Nutzerkonto hinterlegten Angaben verantwortlich.

4. Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen

4.1 Der Kunde erhält für die im Nutzerkonto festgelegte Anzahl zugelassener Nutzer das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst während der Dauer des bestehenden Nutzerkontos über einen üblichen Internetbrowser für die eigene geschäftliche Tätigkeit zu nutzen.

4.2 Der Kunde darf den Dienst nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigene Mitarbeiter und Organe nutzen. Eine Überlassung des Zugangs an Dritte, eine Weitervermietung, ein Weiterverkauf oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung sind nicht zulässig.

4.3 Der Kunde darf insbesondere keine Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen umgehen, den Dienst außerhalb des vereinbarten Umfangs nutzen und/oder (automatisiert) auslesen, den Dienst zur Entwicklung eines konkurrierenden Angebots verwenden oder rechtswidrige, schädliche oder die Sicherheit und Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigende Inhalte oder Anfragen einzubringen versuchen.

5. Watchlists und Kundendaten

5.1 Der Kunde kann über die Self-Service-Oberfläche Watchlists mit den von ihm eingesetzten Herstellern, Produkten und Technologien anlegen und verwalten. Die vom Kunden eingegebenen Watchlists, Konfigurationen, Unternehmensangaben einschließlich Branche und Unternehmensgröße, Kontaktdaten, Namen, geschäftlichen E-Mail-Adressen, Funktionen oder Positionen der Nutzer, Supportangaben und sonstigen bereitgestellten Informationen werden zusammen als „Kundendaten“ bezeichnet.

5.2 Watchlists sind grundsätzlich frei konfigurierbar und können vom Kunden angepasst werden, wenn sich seine IT-Landschaft ändert.

5.3 Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Kundendaten. Er räumt r-tec für die Dauer des Vertrags das Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrags, zur Bereitstellung, Sicherheit, Wartung und zum Support des Dienstes, zur Abrechnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

5.4 r-tec darf Kundendaten zudem für Sicherheitsforschung, Produkt- und Serviceverbesserungen, Auswertungen zur Nutzung des Dienstes sowie die eigene Geschäftsentwicklung verwenden, soweit keine vertraulichen kundenbezogenen Inhalte gegenüber Dritten offengelegt werden.

5.5 Der Kunde gewährleistet, dass die Bereitstellung und vertragsgemäße Verarbeitung der Kundendaten weder gegen geltendes Recht noch gegen Rechte Dritter oder vertragliche Pflichten gegenüber Dritten verstößt.

5.6 Der Kunde darf keine Kundendaten eingeben oder verarbeiten lassen, deren Nutzung rechtswidrig ist oder die den Dienst, die Infrastruktur oder Dritte schädigen kann. Er prüft die von ihm bereitgestellten Daten vor der Eingabe im technisch möglichen und zumutbaren Umfang auf Schadsoftware und ergreift angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen. Soweit der Kunde personenbezogene Daten bereitstellt, ist er für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie die erforderlichen Informationen, Rechtsgrundlagen und Weisungen verantwortlich.

5.7 Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten aus dieser Ziffer und werden deshalb berechtigte Ansprüche Dritter gegen r-tec geltend gemacht, stellt der Kunde r-tec von diesen Ansprüchen in dem Umfang frei, in dem der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. r-tec informiert den Kunden unverzüglich, übermittelt ihm die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen mit ihm ab. Ohne Zustimmung des Kunden wird r-tec kein Anerkenntnis abgeben oder einen Vergleich schließen, soweit dies die Freistellung betrifft; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

5.8 Löscht der Kunde sein Nutzerkonto oder endet der Vertrag über die Nutzung des Basisdienstes, löscht r-tec die Kundendaten aus den für den laufenden Betrieb genutzten Systemen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und soweit keine weitere Verarbeitung rechtlich zulässig oder erforderlich ist. Endet lediglich ein kostenpflichtiges Abonnement, bleibt das Nutzerkonto für den Basisdienst mit den Kundendaten bestehen. Eine Exportfunktion für Kundendaten stellt r-tec nicht bereit. Sicherungskopien werden im Rahmen der üblichen Sicherungszyklen überschrieben. Unterstützungsleistungen für einen gesonderten Export oder eine gesonderte Datenaufbereitung bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

5.9 r-tec trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten und zur Verhinderung unbefugter Zugriffe. r-tec erstellt im Rahmen ihres Sicherungskonzepts angemessene Sicherungskopien der für den Dienst erforderlichen Daten und hält Verfahren zur Wiederherstellung vor. Eine zusätzliche, kundenspezifische Sicherung oder Wiederherstellung schuldet r-tec nicht. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, Kundendaten im Rahmen des technisch Möglichen und Zumutbaren zusätzlich zu sichern.

5.10 Der Kunde stellt r-tec die für den sicheren Betrieb, die Bewertung von Meldungen und die Erfüllung vereinbarter Sicherheitsanforderungen erforderlichen Informationen zur Verfügung und hält Watchlists sowie Kontaktdaten aktuell. Erkennt r-tec einen sicherheits- oder datenschutzrelevanten Vorfall im Zusammenhang mit dem Dienst, informiert r-tec den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Vorfall den Kunden oder seine Kundendaten betrifft. Weitergehende Unterstützung, insbesondere bei Meldungen an Behörden oder bei der Erfüllung kundenseitiger Pflichten nach der NIS-2-Richtlinie oder dem BSIG, bedarf einer gesonderten Beauftragung.

6. Wartung, Support, Weiterentwicklung und Verfügbarkeit

6.1 r-tec wird den Dienst mit angemessener Sorgfalt und fachlicher Kompetenz bereitstellen. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Unterbrechungsfreiheit oder Fehlerfreiheit schuldet r-tec nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen erheblicher Mängel bleiben unberührt.

6.2 r-tec darf den Dienst weiterentwickeln, ändern, aussetzen oder einzelne Funktionen einstellen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der vereinbarte Kernfunktionsumfang kostenpflichtiger Tarife nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen kostenpflichtiger Tarife kündigt r-tec mit angemessener Frist an; der Kunde kann den betroffenen Tarif zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einschränkung kündigen.

6.3 Wartungen und Updates können regelmäßig durchgeführt werden und die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen. r-tec begrenzt Unterbrechungen auf das erforderliche Maß und informiert die Nutzer nach Möglichkeit vorab über erhebliche geplante Unterbrechungen.

6.4 Kunden mit kostenpflichtigem Tarif bietet r-tec bei Fehlern oder Störungen innerhalb von 48 Stunden während der Geschäftszeiten an Werktagen in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, eine erste Unterstützung an. Die Frist beginnt mit Eingang einer hinreichend bestimmten Störungsmeldung. Der Kunde richtet Support-Anfragen sowie Mängel- und Störungsmeldungen an product-support@sieve-cti.com.

7. Ergänzende r-tec Services

7.1 Ergänzende Services, insbesondere Leistungen des r-tec Cyber Defense Center, Vulnerability Management, Incident Response, Managed Detection and Response, Dark Web Monitoring, Beratung oder Unterstützung bei der Nutzung des Dienstes, erbringt r-tec nur aufgrund gesonderter Beauftragung. Ohne gesonderte Beauftragung schuldet r-tec diese Leistungen nicht.

8. Subunternehmer

8.1 r-tec ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Eine aktuelle Liste der für den Dienst eingesetzten Subunternehmer kann der Kunde unter www.sieve-cti.com/privacy#empfaenger einsehen.

9. Vergütung und Zahlung

9.1 Für kostenpflichtige Tarife zahlt der Kunde die bei Auswahl des Tarifs angegebene Vergütung. Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Vergütung wird monatlich im Voraus über den im Bestellprozess angegebenen Zahlungsdienstleister oder das dort angegebene Zahlungsmittel abgerechnet. Die Abrechnung beginnt mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs. Scheitert die Zahlung oder gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, kann r-tec den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen nach vorheriger Ankündigung sperren oder den kostenpflichtigen Tarif beenden, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist zahlt.

9.2 r-tec kann Preise für kostenpflichtige Tarife mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern. r-tec informiert den Kunden hierüber vor Wirksamwerden der Änderung in Textform oder im Dienst. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er den betroffenen kostenpflichtigen Tarif vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums kündigen.

10. Gewährleistung

10.1 r-tec leistet dafür Gewähr, dass der Dienst während der Dauer des bestehenden Nutzerkontos und, bei kostenpflichtigen Tarifen, während der Dauer des jeweiligen Abonnements im Wesentlichen den vereinbarten Leistungsmerkmalen entspricht und keine Mängel aufweist, die seine Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Für den unentgeltlich bereitgestellten Basisdienst haftet r-tec für Mängel nur, wenn r-tec einen Mangel arglistig verschweigt.

10.2 Der Kunde hat r-tec Mängel unverzüglich in Textform oder über den Support-Service anzuzeigen und r-tec angemessen bei der Prüfung und Beseitigung zu unterstützen. Die Anzeige soll eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels und, soweit möglich, Angaben zu Zeitpunkt, Umfang und Auswirkungen enthalten.

10.3 Das Recht des Kunden zur Minderung (§ 536 BGB) ist ausgeschlossen, soweit der Mangel die Nutzung des Dienstes nur unerheblich beeinträchtigt. Im Übrigen ist r-tec zunächst Gelegenheit zur angemessenen Nacherfüllung zu geben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Rechte wegen erheblicher Mängel bleiben unberührt.

10.4 Der Kunde erkennt an, dass der Dienst ein Hilfsmittel zur Unterstützung der IT-Sicherheit darstellt und keine IT-Sicherheit gewährleisten kann. r-tec übernimmt insbesondere keine Gewährleistung dafür, dass der Dienst Schadsoftwarearten, Bedrohungen, Schwachstellen oder Angriffe vollständig, lückenlos oder rechtzeitig anzeigt und davor warnt. Die Performance des Dienstes hängt unter anderem von der Aktualität der Bedrohungslandschaft, der Qualität und Vollständigkeit der vom Kunden eingespeisten Daten, der Konfiguration der Watchlists sowie technischen Einschränkungen ab. Eine Gewährleistung oder Garantie für einen bestimmten Sicherheitserfolg, eine bestimmte Schutzwirkung oder die Vermeidung von Sicherheitsvorfällen wird von r-tec nicht übernommen.

11. Schutzrechte Dritter

11.1 r-tec gewährleistet, dass der Dienst bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. r-tec stellt den Kunden von rechtskräftig festgestellten oder von r-tec anerkannten Ansprüchen Dritter wegen einer von r-tec zu vertretenden Schutzrechtsverletzung frei und ersetzt dem Kunden die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Kunde r-tec unverzüglich informiert und r-tec die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt.

11.2 Der Kunde informiert r-tec unverzüglich über Ansprüche Dritter wegen der vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes und unterstützt r-tec angemessen bei der Verteidigung. Der Kunde gibt ohne vorherige Zustimmung von r-tec keine rechtserheblichen Erklärungen, insbesondere kein Anerkenntnis oder keinen Vergleich, ab, soweit dies die Freistellung beeinträchtigen könnte. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf Kundendaten, einer nicht von r-tec vorgesehenen Nutzung, einer Änderung des Dienstes oder einer Kombination mit nicht von r-tec bereitgestellten Leistungen beruht.

12. Haftung

12.1 r-tec haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.

12.2 r-tec haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Haftung aus einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften.

12.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet r-tec nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von r-tec für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung von r-tec ist in den Fällen dieses Absatzes je Vertragsjahr auf 100 % der in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlten Vergütung für die betroffenen Leistungen begrenzt; bei einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten ist die Vergütung auf ein volles Jahr hochzurechnen. Bei der unentgeltlichen Nutzung des Basisdienstes haftet r-tec abweichend von den Sätzen 1 bis 4 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die unbeschränkte Haftung nach dem vorstehenden Absatz bleibt unberührt.

12.4 Im Falle eines von r-tec zu vertretenden Datenverlustes haftet r-tec nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch bei einer ordnungsgemäßen, an den entsprechenden Gefährdungen ausgerichteten Datensicherung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit r-tec die Datensicherung oder Datenwiederherstellung ausdrücklich als eigene Leistung übernommen hat, der Datenverlust auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder zwingendes Datenschutzrecht entgegensteht. Die Haftungsbegrenzung nach diesem Absatz gilt im Übrigen nur im Rahmen des Haftungshöchstbetrags nach Ziff. 12.3.

12.5 Soweit die vertragliche Haftung von r-tec nach diesen AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von r-tec.

13. Datenschutz, Vertraulichkeit und Referenznennung

13.1 r-tec und der Kunde (zusammen: „Parteien“, jeweils einzeln: „Partei“) behandeln alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung von der anderen Partei bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags, soweit diese AGB, insbesondere die Regelungen zur Verwendung von Kundendaten in der Ziffer „Watchlists und Kundendaten“, nichts anderes bestimmen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere der Dienst, Kundendaten, Sicherheitsinformationen, Geschäftsgeheimnisse, Unterlagen, Geschäftsabsichten, technische Informationen und sonstiges Know-how. Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Laufzeit und für drei Jahre danach; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie diese nach den Umständen geheimhaltungsbedürftig sind.

13.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die

(a) der anderen Partei bereits außerhalb des Vertragsverhältnisses vorbekannt waren;

(b) rechtmäßig von Dritten erworben wurden;

(c) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein bekannt werden;

(d) vom abgebenden Vertragspartner freigegeben werden.

13.3 Sofern eine Partei aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer rechtmäßigen behördlichen oder gerichtlichen Anordnung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird sie die andere Partei hierüber unverzüglich in Textform unterrichten, soweit dies rechtlich zulässig ist, und sie auf Anfrage angemessen bei Schutzmaßnahmen unterstützen.

13.4 Die Parteien werden sich unverzüglich gegenseitig in Textform informieren, wenn sie, ihre Organe, Mitarbeiter oder Berater Kenntnis davon erlangen, dass Informationen unter Verstoß gegen diese Ziffer weitergegeben wurden.

13.5 Nach Beendigung der Laufzeit geben die Parteien vertrauliche Unterlagen und Informationen auf Verlangen der jeweils anderen Partei zurück oder vernichten sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gesetzlich oder technisch erforderliche Sicherungskopien dürfen bis zum Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt werden und bleiben den Geheimhaltungspflichten unterworfen. Für Kundendaten gelten insoweit vorrangig die Regelungen der Ziff. 5 und, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, die Regelungen des vereinbarten Auftragsverarbeitungsvertrags.

13.6 Die Parteien halten die auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach den tatsächlichen Zwecken und wesentlichen Mitteln der jeweiligen Verarbeitung. r-tec verarbeitet personenbezogene Daten für Kontoführung, Vertragsverwaltung, Abrechnung, Missbrauchs- und Sicherheitsprävention sowie eigene gesetzliche Pflichten als Verantwortliche. Soweit r-tec personenbezogene Daten für eigene Analysen, Sicherheitsforschung, Produkt- und Serviceverbesserungen oder vertragsbezogene Kundenansprache verarbeitet und dabei über Zwecke und wesentliche Mittel entscheidet, handelt r-tec ebenfalls als Verantwortliche und verarbeitet diese Daten nur nach Maßgabe der Datenschutzinformationen und einer einschlägigen Rechtsgrundlage. Soweit r-tec personenbezogene Daten, die der Kunde in Watchlists, Konfigurationen oder sonstigen Kundendaten bereitstellt, ausschließlich zur Erbringung des Dienstes nach dokumentierten Weisungen des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und r-tec Auftragsverarbeiterin. Vor Beginn einer solchen Verarbeitung schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

13.7 Eine Nennung des Kunden als Referenz, die Verwendung seines Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen sowie eine Veröffentlichung kundenspezifischer Erfolgsgeschichten bedürfen der vorherigen gesonderten Zustimmung des Kunden in Textform. Die Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Der Vertrag über die kostenfreie Nutzung des Basisdienstes läuft auf unbestimmte Zeit und endet, wenn der Kunde sein Nutzerkonto löscht. r-tec kann die kostenfreie Bereitstellung des Basisdienstes jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen in Textform oder durch Mitteilung im Dienst beenden. Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verträge über kostenpflichtige Tarife kommen mit dem Abschluss eines Abonnements zustande. Das Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren monatlichen Abrechnungszeitraum, sofern es nicht vor dem nächsten Abrechnungstermin gekündigt wird.

14.2 Die Parteien können ein kostenpflichtiges Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über die hierfür vorgesehene Online-Funktion oder in Textform kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach dem Wirksamwerden der Kündigung erstattet r-tec anteilig. Mit dem Ende des Abonnements wird das Nutzerkonto als Basisdienst fortgeführt, sofern es nicht gelöscht oder beendet wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

14.3 Diese AGB gelten nach Beendigung der Laufzeit noch solange und insoweit fort, wie Abwicklungs-, Zahlungs-, Geheimhaltungs-, Datenschutz-, Löschungs- oder Aufbewahrungspflichten bestehen oder Rechte und Pflichten aus der Zeit vor Vertragsende abzuwickeln sind.

14.4 Jede Partei ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für r-tec insbesondere vor, wenn der Kunde trotz angemessener Fristsetzung wesentlich gegen Nutzungsbeschränkungen oder Zahlungspflichten verstößt, die Sicherheit oder den Betrieb des Dienstes erheblich gefährdet oder trotz Abmahnung rechtswidrige Kundendaten bereitstellt. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist. r-tec darf den Zugang bei einer konkreten Gefahr für die Sicherheit oder den Betrieb des Dienstes vorübergehend und nur insoweit sperren, wie dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist. r-tec informiert den Kunden hierüber unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfällt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Wuppertal, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. r-tec ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 1. November 2026

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